Rudi Heinemann schrieb:
>
> Hallo Manfred
>
> Zitat: >Kann Ihnen keine Verletzung der Aufsichtspflicht
> nachgewiesen werden, zahlt die Versicherung. <
>
> das Problem ist, die Versicherung zahlt NUR, wenn EINE
> Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, denn dann und nur
> dann sind die Eltern haftbar. Wenn der Schaden trotz
> Aufpassens geschieht, kann niemand dafür haftbar gemacht
> werden, das Kind nicht, weil es noch nicht sein Handeln
> abschätzen kann und die Eltern nicht, weil die ja aufgepasst
> haben. Das ist dann Pech für den Geschädigten.
>
....und schon geht es los mit der Versicherungshaarspalterei....
Würde denn eigentlich in so einem Fall: Kind, unter 7 Jahre alt, macht Beule in meinen WW, obwohl die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben (deren Haftpflicht zahlt also nicht) meine Vollkasko für den Schaden aufkommen?
Gruß
Carsten