Widerspruch einlegen (schriftlich, vorab gern auch telefonisch) und 15,44 Eier pro 100 Kubik zahlen.
Die Erhöhung für Fahrzeuge mit Rußfilter ist ein Betrugsversuch. Nicht der Halter muß beweisen (etwa durch Umschreiben), daß er einen Filter hat, sondern die Behörde, daß Du keinen hast. Anders wäre es bei einer Nachrüstung, da mußt Du im eigenen Interesse nachweisen, daß Du nachgerüstet hast. Die PUGs tragen den Filter sogar in der Modellbezeichnung (FAP), die Umschreibegebühr kannst Du getrost sparen. Wer von einem anderen Geld will, muß nachweisen, daß seine Forderung berechtigt ist, sonst verstößt die Forderung gegen das BGB.
Da es sich um eine Ländersteuer handelt, darfst Du gern auch weitergehend protestieren. Die werden begeistert sein! Am Schluß kostet die Bearbeitung dieser ganzen Post durch Prüfung, Stellungnahmen etc. mehr, als es einspielen sollte...
Strafe muß sein - wer unausgegorene Gesetze verabschiedet und sich über deren Umsetzung keinen Kopf macht, muß dafür bestraft werden.
Prinzipiell fällt die Steuererhöhung für Fahrzeuge ohne Filter ohnehin zu gering aus.