vielen Dank an die bisherigen Verfasser!
Ich sehe in dem Vorgehen der Finanzbehörden ein kaschieren von Schlafmützigkeit des Gesetzgebers und der Verwaltungen. Alle Fahrzeuge werden seit Jahren mit eine EU-Konformitätsbescheinigung ausgeliefert. Aus dieser geht eindeutig hervor, welche Schadstoffe ein Fahrzeug emmitiert.
In der STVZO steht die Defintion jeder Schadstoffklasse, d.h. welche Schadstoffmenge welche Schadtstoffklasse entspricht. Die EU-Konformitätsbescheinigung muß zwar bei der Neuzulassung vorgelegt werden, erfasst oder gar umgeschlüsselt wird da offensichtlich nix(Dafür hat man ja den dummen Autofahrer und Autohersteller!!!) Sollte man da nicht mal eine Untätigkeitsklage führen?
Wenn das Finanzamt auf Grund dieser Untätigkeit der Zulassungsbehörden einen sachlich falschen Steuerbescheid verschickt da ist das doch Nötigung, oder?
In Bayern haben die es offensichtlich erkannt: [
www2.stmf.bayern.de]
Also ich gehe zur Zulassungstelle nur zum Ab- bzw. Anmelden eines Fahrzeuges.
Sky