Hallo zusammen,
nachdem auch bei mir der nette Steuerbescheid eingetrudelt ist und ich mich ein wenig beim ADAC erkundigte, hier die Antwort aus der juristischen Zentrale:
"Das von Ihnen angesprochene Problem betrifft insbesondere Halter von PKW, die schon sehr frühzeitig (in 2005 und 2006) einen PKW mit einem serienmäßigen Partikelfilter erworben haben.
Die Eintragung in den Papieren ist für die korrekte Besteuerung durch das Finanzamt unerläßlich.
Auf Nachfrage bei den zuständigen Finanzministerien wurde dem ADAC mitgeteilt, dass die Finanzämter mit dem Kraftfahrtbundesamt und den Zulassungsstellen einen Datenabgleich im Hinblick auf das Vorhandenseins eines Partikelfilters vorgenommen haben. Aufgrund der mitgeteilten Daten wurden dann die Kfz-Steuerbescheide versandt. In einigen Fällen scheinen aber nur unvollständige Daten beim KBA vorzuliegen, was z. T. an einer unzureichenden Information einiger Fahrzeughersteller liegt. In diesem Falle bleibt leider keine anderweitige Möglichkeit, als mit einer Herstellerbescheinigung die Änderung der Papiere vornehmen zu lassen. Dieses ist umso ärgerlicher, als dass für die Zulassungsstelle nur noch die Möglichkeit besteht, neue Fahrzeugpapiere auszustellen, was mit Kosten für den Fahrzeughalter verbunden ist. "
Also scheint es nicht nur ein Fehler des Bundes sondern auch von Peugeot gewesen zu sein.
Gibt es denn bis jetzt schon Erfolge auf Einspruch ohne Änderung?
Ist für das Eintragen eine Bescheinigung vom Händler/PUG neben der EG-Übereinstimmungsbescheinigung nötig?
Fragen über Fragen,...
Persönlich ist das Thema zwar ärgerlich, jedoch spart man im zweiten Jahr nach der Eintragung bereits bares Geld und deswegen wird man an einer Eintragung nicht vorbei kommen.
Grüße
Uncle
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307 SW 110HDi Quiksilver, Bj. 06/2005