Wenn ihr noch mal genau auf die ADAC-Seite schaut, stellt ihr fest, dass auch Diesel ohne Partikelfilter die Schlüsselnummer 62 haben können.
Man kann also aus der Schlüsselnummer nicht automatisch auf einen Rußpartikelfilter schließen. Auch in meinem Fahrzeugbrief steht die Schlüsselnummer 62, von PM5 ist nichts erwähnt. Allerdings weist die beigefügte EU-Übereinstimmungsbescheinigung unter dem Punkt Abgasverhalten den Wert von 0,002 g Partikel/km aus. Dieser Wert ist ohne Partikelfilter wohl kaum zu erreichen. Der PM5-Grenzwert beträgt 0,005 g/km.
Die Finanzämter können nichts dafür, dass PM5 früher in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen war. Von daher ist es logisch, dass man es nachtragen lassen soll. Eine Frechheit ist es jedoch, dass die Zulassungsstellen dafür Gebühren verlangen. Was können denn die Autofahrer dafür, dass der Eintrag fehlt?
Mein jährlicher Kfz-Steuer-Termin ist im Oktober. Dann rechne ich auch mit einem Bescheid über Steuererhöhung trotz Partikelfilter. Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen und eine Kopie der EG-Übereinstimmungserklärung beifügen. Mal sehen, was dann passiert.
Die ganze gesetzliche Regelung ist jedoch der totale Schwachsinn. Es werden die Autofahrer mit zusätzlichem Aufwand bestraft, die in vorbildlicher Weise schon vor mehreren Jahren einen Diesel mit Rußpartikelfilter gekauft haben.
Ciao,
saturn61
Peugeot 307 SW Oxygo 1.6 HDI