Hallo,
uns war auch die bekannte Steuererhöhung ins Haus geflattert. Wir haben dann einen Widerspruch wie folgt formuliert:
1) §9a wörtlich zitiert (hier wird gesagt, dass u.a. alle Autos mit PM5 von der Steuer verschont bleiben),
2) darauf hingewiesen, dass unser 1,6 FAP ein Rußpartikelfilter hat (FAP = filtre à particules), den Grenzwert von 0,005 g Partikel/km mit 0,002 g Partikel/km weit unterschreitet (EU-Übereinstimmungsbescheinigung beigefügt),
3) deshalb auch PM5 erfüllt ist (PM5-Bescheinigung von Peugeot beigefügt),
4) und der Steuerzuschlag deshalb unzulässig ist.
5) Und jetzt wichtig: Wir haben darauf hingewiesen, dass der oben zitierte Paragraph *nicht* verlangt, dass PM5 zusätzlich noch in den Brief eingetragen wird. Das würde eine Neuausstellung erfordern, die erhebliche Kosten verursacht.
5) "Sollten Sie darauf bestehen, dass PM5 eingetragen wird, bitten wir Sie, uns diese Gesetzesgrundlage nachzuweisen."
6) Und zuletzt noch erwähnt, dass wir uns bewußt ein umweltfreundliches Auto gekauft haben, dass Umweltstandards erfüllt, die es damals als Norm noch gar nicht gab. Es verbiete sich, dass ausgerechnet solche Käufer jetzt zusätzliche Gebühren tragen sollten.
Und siehe da: Ein paar Tage wurde die Steuer zurückgenommen. Aufgrund verschiedener Rundungen bekamen wir sogar noch einen Euro erstattet ;-) Also nach Abzug des Portos 10 Cent Gewinn ;-)
Gruß
JeBe