!!!Heute bei Autohaus-Online gelesen!!!:
- ADAC: Keine Strafsteuer mehr für saubere Diesel
Im Streit um die Anerkennung bereits serienmäßig eingebauter Partikelfilter bei Autos der Baujahre 2006 und früher haben die Finanzämter jetzt laut ADAC eingelenkt. Wie der Automobilclub heute meldete, müssen Autofahrer ab sofort nicht mehr befürchten, dass sie trotz eines Partikelfilters einen Steuerbescheid über den seit April gültigen Zuschlag in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum/Jahr bekommen. Eine kostspielige nachträgliche Eintragung des Filters in die Fahrzeugpapiere sei nicht mehr erforderlich.
Die Fahrzeughersteller seien vom Bundesfinanzministerium aufgefordert worden, dem Kraftfahrt-Bundesamt verlässliche Daten in Bezug auf die Ausstattung der einzelnen Modelle mit Filtern zu liefern. Anhand dieser Daten erfolge dann eine neue Steuerbewertung durch das Finanzamt. Bereits ausgestellte Steuerbescheide würden automatisch korrigiert, zuviel bezahlte Steuern erstattet.
Autofahrer, die bereits einen falschen Steuerbescheid bekommen haben, bei dem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, brauchen laut Club lediglich zu warten, bis der berichtigte Bescheid zugestellt wird. Komme der falsche Bescheid noch oder sei die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, habe der Autofahrer die Möglichkeit, entweder Einspruch einzulegen oder ebenfalls auf die Korrektur des Finanzamtes zu warten. "Keinesfalls jedoch braucht er mit einer Bescheinigung seines Herstellers zur Zulassungsstelle zu fahren und dort den Partikelfilter kostenpflichtig eintragen zu lassen", betonte der ADAC in seiner Mitteilung.
Pech haben offenbar die Fahrzeughalter, die in den vergangenen Monaten ihre Fahrzeugpapiere bereits kostenpflichtig haben ändern lassen: Sie haben keine Möglichkeit die gezahlten Gebühren zurückzufordern, so der Club. (ng)