Hallo be.ge,
die neue Besteuerungsgrundlage ist wieder die alte: die üblichen 15,44 x 16 = 247 EUR für den 1,6 HDi. Der Steuerbescheid selbst hat keinen Mehrwert (halt das übliche mit "Bitte zahlen Sie", "bereits gezahlt", usw.), es lohnt deshalb nicht, ihn hier reinzustellen.
Ich denke, man hat mit der genannten Formulierung ganz gute Chancen, ohne neuen Brief durchzukommen. Denn die Argumentation war ja, das nirgendwo in dem Zuschlagsparagraphen etwas von Briefeintragung steht. Und "einfach so" kann das das FA dann auch nicht verlangen - deshalb haben wir ja extra geschrieben, dass wir das "Eintragungsgesetz" sehen möchten. Wahrscheinlich hat der Finanzbeamte genausowenig gewußt, wo er das dann suchen müßte. Und bevor er jetzt endlos viel Zeit damit verschwendet, hat er wahrscheinlich den Einspruch einfach akzeptiert, zumal anhand der beigelegten erdrückenden Beweislast ja klar war, dass die Steuer an sich ungerechtfertigt war.
Aber bevor Du jetzt versuchst, Deine Gebühren wieder zu bekommen: vergiß es. Selbst wenn das FA Dir grundsätzlich zustimmt - eine Erstattung von Gebühren bedarf garantiert wieder einer gesonderten Verwaltungsvorschrift. Das dauert vermutlich Jahre und gibt eine endlose Behördenschlacht, es lohnt nicht den Aufwand.
Und noch kurz zum ADAC: die haben irgendwie immer die deutsche Autolobby gestützt. Man merkt es an solchen Formulierungen in einem der oberen Beiträge: "Fahrzeuge, die schon *sehr früh* (2005) einen Filter hatten ..." Stimmt, 2005 war für VW & Co. der Filter noch fast ein Fremdwort, aber Peugeot und andere haben ihn zu diesem Zeitpunkt schon jahrelang eingebaut. Was mich da ärgert: wer damals einen ordentlich rußenden TDI gekauft hat, bekommt jetzt für die Nachrüstung eines mit beschränktem Wirkungsgrad arbeitenden Filters über 300 EUR nachgeworfen. Wer dagegen schon viel früher einen 99,9%-Filter von Anfang an hatte, bekommt gar nichts. Mich wundert, dass da niemand gegen vorgeht (im Internet habe ich noch nichts gefunden).
Gruß
JeBe