Mein Schreiben an das Finanzamt Lüneburg:
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Widerspruch Kraftfahrzeugsteuerbescheid xx LG-xxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Bescheid vom xx.10.2007 erhöhten Sie fälschlicherweise die Kraftfahrzeugsteuer für unser Fahrzeug Peugeot 307 SW (Type 3H9HZ). In Ihren Erläuterungen schreiben Sie dazu: „Die Steuer für Ihr Fahrzeug erhöht sich nach § 9a Kraftfahrzeugsteuergesetz ab 01.04.2007 um 1,20 € je angefangene 100 cm³, weil es nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet ist.“
1.) Im § 9a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes heißt es: „(1) Für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor erhöht sich in der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011 der jeweilige Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter oder einen Teil davon, wenn das Fahrzeug nicht einer der Partikelminderungsstufen PM 01 und PM 0 bis PM 5 oder einer der Partikelminderungsklassen PMK 01 und PMK 0 bis PMK 4 nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht.“
2) Unser Fahrzeug verfügt seit dem ersten Tag über einen serienmäßigen Rußpartikelfilter (FAP = filtre à particules). Dieser Rußpartikelfilter unterschreitet den Grenzwert von 0,005 g Partikel/km mit 0,002 g Partikel/km erheblich (EU-Übereinstimmungsbescheinigung beigefügt).
3) Deshalb ist auch PM5 erfüllt ist. (Bei Bedarf können wir für Sie vom Hersteller Peugeot ein entsprechendes Schreiben anffordern.)
4) Folglich ist der von Ihnen festgesetzte Steuerzuschlag unzulässig.
5) Ich möchte darauf hinweisen, dass der oben zitierte Paragraph nicht verlangt, dass PM5 zusätzlich noch in den Fahrzeugbrief eingetragen wird. Das würde eine Neuausstellung des Fahrzeugbriefs erfordern, die erhebliche Kosten verursachen würde.
6) Sollten Sie darauf bestehen, dass PM5 eingetragen wird, bitten wir Sie, uns diese Gesetzesgrundlage nachzuweisen.
7) Und zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass wir uns bewußt ein umweltfreundliches Auto gekauft haben, das Umweltstandards erfüllt, die es zum Zeitpunkt der Anschaffung als Norm noch gar nicht gab. Es verbietet sich, dass ausgerechnet solche Käufer jetzt zusätzliche Kosten tragen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
EG-Übereinstimmungsbescheinigung
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Ich legte lediglich eine Kopie der EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei.
Also nix mit PM5.
Jetzt kam der geänderte Steuerbescheid - zwar ohne Anschreiben und ohne Entschuldigung, aber auch ohne Meckerei.
Meine erste gesparte Steuer überwies ich eben als Spende für langzeittest.de an [
verein.langzeittest.de]
Gruß Leonis