Also, ich habe noch keinen neuen Kfz-Steuerbescheid bekommen. Wenn mir das Finanzamt die Steuer auf 16,64/100cm3 erhöhen sollte, würde ich Widerspruch einlegen mit folgender Begründung:
Die Erhöhung um 1,20 Euro/100 cm3 gilt nur für Fahrzeuge, die den Euro5-Grenzwert für Partikelemissionen nicht erfüllen. Der Grenzwert beträgt 0,005 g/km (Kraftfahrzeugsteuergesetz, § 9a).
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Beilage zum Fahrzeugbrief/Erstzulassung 2004) ist im Punkt 46 (Abgasverhalten) bei meinem Peugeot (Typ/Variante/Version 3C9HZC) ein Wert von 0,002 g Partikel/km ausgewiesen. Eine Kopie davon würde ich dem Widerspruch beifügen.
Dann würde es abwarten heißen, denn über den Widerspruch müsste ja entschieden werden.
Ciao,
saturn61
Peugeot 307 SW Oxygo 1.6 HDI