bebas schrieb:
>
> Mit Standlicht statt Tagfahrlicht
> fahren ist in Deutschland nur in Verbindung mit aktivierten
> Nebelscheinwerfern gestattet, auch wenn das viele Autofahrer
> nicht wissen/wissen wollen!
>
Aber das auch nur, wenn eine erhebliche Sichtbehinderung besteht!
§ 17 (3) StVO:
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."
Also am Tag bei bester Sicht mit NSW und Standlicht (ohne Abblendlicht) rumzufahren, lässt Deinen Wagen zwar wie einen 3er-BMW (Achtung: Klischee!) ausschauen, ist aber definitiv verboten! Man kann sich lediglich mit dem Uniformierten auf eine Diskussion über der Begriff "Sichtbehinderung" einlassen. Könnte aber mit einem Sehtest enden.... ;-)