Hallo ZYLOric,
ich scheine wohl hier im Polizistenforum zu stecken. Macht nix, habe
seit 1980 nur 1 Pkt. in Flensburg geschafft. Du hast mit Deiner amtlichen These "...nur bei Sichtbehinderung NSW erlaubt" natürlich recht!!! Aber:
Aktivierung von Nebelschlußleuchte(n) in der Stadt grundsätzlich in D verboten, dort herrscht wohl nie Nebel. :-(
Aber wenn wir schon über Fahrzeuglampen sprechen wundere ich mich gerade in Deutschland immer wieder über die bunte Vielfalt, die weder Polizei noch TÜV stoppen. Beleuchtete Weihnachtsbäume auf Pkw-Armaturenbrettern sind in D verboten, nicht aber die regenbogenfarbenen H1-H7-Lampen, größtenteils Billigprodukte, die jeder Gegenverkehr beäugt. Mal abgesehen davon, das bunte Billiglampen und auch gelbe Allwetterlampen eine schlechte Fahrbahnausleuchtung bringen-was tut sich der Fahrer damit an: Schwachsinn! Warum greift hier der Gesetzgeber nicht durch?
Noch eins: bei schweren LKWs (auch aus D)kommen einem teilweise ja schon ganze Discobeleuchtungen entgegen:
Name des Fahrers/Beifahrers/Lauflicht/Weihnachtsbäume/Michelinmännchen/Neonlicht/
beleuchter Mercedesstern am Grill. Wie soll der Gegenverkehr dann noch die Zeit für seine Fahrbahnbeobachtung haben? In der Fahrschule hat man zwar gelernt, man fahre auf der rechten Straßenseite möglichst rechts, glaubt garnicht wie breit die Straße dann plötzlich werden kann, und richte sich am rechten Straßenrand aus. Tuen aber viele nicht, so dass, wenn Autobahnstau auf Gegenfahrbahn per Heinzelmännchen plötzlich die Gegenseite auch staut. Warum wohl?
Gruß
Bernhard :-)