bebas schrieb:
>
> "Google"
>
Ich habe mal "Nebelschlussleuchte innerorts" eingegeben und bin dabei auf eine interessante Interpretation gestoßen:
Zitat
"Ergänzend hierzu ergibt sich aus §1 StVO, dass die Nebelschlussleuchte jederzeit auszuschalten ist, wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall allerdings innerorts nahezu ständig eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot". Das gilt dann z.B. auch auf außerorts bei langsamen Kolonnenfahrten mit geringem Abstand."
(
Quelle)
Ergänzung:
§1 StVO:
"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."Somit ist es eine Auslegung des Gesetzes. Und klingt für mich einleuchtend (!;-)), außer in der Nacht. Da kann man auch mal ohne Hintermann innerorts unterwegs sein.
> Limiter: NSL schaltet sich ab 60km/h
> automatisch ab
Die Petition unterschreibe ich sofort!