da bin ich nochmal. Habe mir soeben den D&W Katalog 2005 genommen, wo ab Seite 559 Neonlichtprodukte angeboten werden. Bei allen Artikeln der Hinweis: "...sind nicht zulässig im Bereich der StVZO! Bitte die Bestellkarte für den Rennsport verwenden", soweit sogut. Greift bei Trucks keine StVZO? :-(