Hi Bernhard,
Wenn ein Fahrzeug höher als 2m ist, müssen Zusatzleuchten nicht mehr genehmigt werden, sie müssen nur der STVO entsprechen und das Prüfzeichen tragen. Und sie müssen beim TÜV logischerweise auch funktionieren.
Ebenso sind dann feste Aufbauteile frei und müssen (selbst wenn sie die Fahrzeughöhe erhöhen) nicht mehr eingetragen werden.
Meinen alten Transit habe ich an der Hinterachse 4cm höhergelegt und er war dann 201cm hoch.
Deshalb konnte ich "eintragungsfrei" Dach-Positionsleuchten montieren.
War ein vollkommen neues Fahrfeeling. Auf schmalen Straßen im finsteren fuhren die PKWs plötzlich fast im Graben weil sie dachten, ... da kommt ein Truck und ich hatte immer mächtig viel Platz:-|
Auch die fest mit dem Dach verbundene /verschraubte Boomerangantenne die ca. 20cm hoch war, mußte ich nicht mehr eintragen lassen.
Soviel zum Thema Beleuchtung und Teileanbau bei Fahrzeugen über 2m Höhe.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend