bebas schrieb:
>
> ich scheine wohl hier im Polizistenforum zu stecken.
>
Nein, ich gehe der Sache nur gerne auf den Grund... ;-)
> Aktivierung von Nebelschlußleuchte(n) in der Stadt
> grundsätzlich in D verboten ...
Wo steht das?
> ... dort herrscht wohl nie Nebel. :-(
Eben weil dort auch solch dichter Nebel herrschen kann, denke ich, dass es innerorts eben
nicht grundsätzlich verboten ist.
Leider schint diese 50m-Regel kaum jemand anzuwenden. Kaum ist eine leichte Nebelschwade zu erahnen, befeuern einige Zeitgenossen Ihre Nebelheckfunzel...
> ... die bunte
> Vielfalt, die weder Polizei noch TÜV stoppen.
Ja, das wundert mich auch. Da hat sich in den letzten Jahren eine ernsthafte Verkehrsgefährdung als Selbstverständlichkeit etabliert.