Hi Bernhard,
>>>Bei allen Artikeln der Hinweis: "...sind nicht zulässig im Bereich der StVZO<<<
Es ging doch um die genehmigungsfreien Lichtanbauten bei Fahrzeugen über 200cm Gesamthöhe, wobei die daran angebrachten Leuchtmittel im Bereich der STVO zugelassen sein müssen.
Also um die "reine Eintragungspflicht" im Schein / Brief.
Wenn sich also ein Truck 6x 250mm Flutlichtkanonen auf das Haus setzt, muß er diese nicht eintragen lassen, sofern sie die STVO-Zulassung haben. Hat er aber 150W Kolben drin, anstelle der zulässigen 50 oder 60W und wird erwischt, ... dann gehört er der Katz.:-(-
Für ALLE Leuchtmittel die auf der Basis von Neonröhren arbeiten, gibt es keine Zulassung für den Außenanbau am Fahrzeug.
Im Innenbereich kannst Du Dir jedoch alles reinbauen was Du möchtest, auch Neon. Farbige Neoninnenbeleuchtung, null Problemo.
Das alles aber mit Maß und Ziel, denn wenn bei einem Unfall nachgewiesen wird, daß diese Innenbeleuchtung zu Irritationen beim Fahrer geführt hat, dann hat dieser ein Problem mit der Versicherung.
Gruß
Helmut:-)U <<< der auch blaue HF-Röhren als Fußraumbeleuchtung hat... gaaanz legal:-))!
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend