Hallo ZYLOric,
meine NRW-Fahrschule hat mir 1980 vermittelt, dass die Nutzung der Nebelschlußleuchte(n) in der Stadt grundsätzlich verboten ist.
Habe gerade im Internet nachgeschaut, bin aber so schnell über keinen entsprechenden Gesetzespassus gefallen.
Sind eigentlich auf deutschen Autobahnen die AUTOMATISCHEN Geschwindig-keitsbegrenzungen bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte aufgehoben worden? Wundere mich immer wieder über Fahrzeuge, die mit 200km/h an mir vorbeischießen. Müssen wohl in Windschutzscheibe integrierte Nachtsichtgeräte haben die auch noch Nebel deuten können.
Gruß
Bernhard :-)U