Aufgrund der regen Diskussion hinsichtlich des fehlenden PM5-Eintrags beim Finanzamt habe ich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin des Finanzamtes Köln-Mitte angerufen und ihr die Sachlage geschildert.
Daraufhin bat sie mich, ihr die mir vorliegende Bescheinigung des Inhabers der EG-Typgenehmigung hinsichtlich der Eintragung der Partikelminderungsstufe PM5 zuzufaxen, die ich von meinem Händler angefordert hatte.
Die ursprüngliche EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die mir beim Kauf des Fahrzeugs ausgehändigt wurde, fügte ich ebenfalls bei.
Heute erhielt ich den Steuerbescheid, in dem die Steuerklasse für die PM5-Einstufung richtig ab Erstzulassung vermerkt war.
Meinen Kraftfahrzeugbrief brauchte ich nicht ändern zu lassen.
Gruß
Horst
Tempomat, Unfalldatenschreiber, Parksensoren hinten, TireMoni TM-100 Reifendrucksensoren, Doppel-DIN Kenwood DNX7250DAB