Hast Du einen schriftlichen Nachweis oder verlässliche Zeugen, dass der Mangel während der Garantiezeit gerügt wurde und Du vertröstet wurdest?
Wenn ja, muß man nochmal die Verjährung durchrechnen, aber die Karten sind dann ganz gut, dass das noch was wird. Wahrscheinlich aber nur auf massiven Druck, wenn die schon so ankommen.
Gruß
Olaf