Hallo,
vielleicht mal eine Klarstellung zum Thema Leihwagen während einer Reparatur:
REGEL:
Grundsätzlich steht niemandem ein Ersatzwagen während eines Werkstattaufenthalts zu.
Wenn einer gegeben wird, ist das eine Kulanzleistung, und da hat die Werkstatt die freie Entscheidung. (und ratet mal, nach welchen Kriterien diese Entscheidung getroffen wird)
Man sollte auch mal daran denken, daß es für eine Werkstatt finanziell garnicht machbar ist, grundsätzlich kostenlose Leihwagen herauszugeben.
Oder gibt es bei den PIT-StOP`s und ATU`s dieser Welt - die ja angeblich so preiswert sind, einen kostenlosen Leihwagen?
AUSNAHMEN:
Ein kostenloser Ersatzwagen steht einem rein rechtlich nur dann zu, wenn aufgrund eines Garantiefalles ein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, und auch nur dann, wenn die Reparatur nicht innerhalb eines Arbeitstages abzuwickeln ist.
Ein anderes Thema ist die PEUGEOT-Assistance, die eine freiwillige Leistung von PEUGEOT-Deutschland darstellt.
Da bekommt man einen Leihwagen kostenlos, wenn das eigene Fahrzeug aufgrund einer Panne liegenbleibt und in die Werkstatt geschleppt werden muss. Nur dann.
Gruß
Bernd