Hallo,
ich stimme Dir zu. Wenn sowas in der während der Garantie- bzw. Gewährleistung passiert, hast Du einen Anspruch.
Danach nicht.
Hier bist Du auf eine kulante Regelung der Werkstatt angewiesen. Und normalerweise lässt sich auch eine Lösung finden.
Reden muss man halt miteinander.
Mein Tip: Wenn man auf vermeintlichen Rechtsansprüchen besteht, beisst man meistens auf Granit. Wenn man aber z.B. nach Möglichkeiten der Mobilität fragt und dann auch noch zu erkennen gibt, daß man auch zu einer angemessenen Kostenbeteiligung (man spart ja dadurch, daß man das eigene Auto nicht bewegt) durchaus bereit ist, sieht die Sache schon ganz anders aus.
Gruss
matrimonio