Hallo Oliver,
hast Recht, aber ich kann nicht alle möglichen Fälle abdecken.
In der Praxis wird fast jeder, der einen vernünftigen Grund hat und mit seiner Werkstatt redet, mobil gehalten.
Ich möchte nur mit einer Falschmeinung, die sogar manche Rechtsanwälte vertreten, aufräumen:
Es existiert kein grundsätzlicher Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen.
Gruss
Bernd
Übrigens: Warst Du in Südafrika dabei?