Hi Oliver,
ich bin auch ein junger und dennoch schon oft enttäuschter Peugeot-Kunde und teile so ziemlich jedes Unverständnis zu dem im Forum beschriebenen Reklamationsverhalten Peugeots.
Dennoch muss ich an der Stelle an der du geltendes Recht zitierst ein klein wenig intervenieren. Denn der beschriebene Aufwendungsersatz im Fall der Nacherfüllung bezieht sich tatsächlich nur auf die eigentliche Beseitigung des Mangels.
D.h. Lichtmaschine kaputt gibt es die neue Lichtmaschine - Arbeits und Materialkosten -, geht die Lichtmaschine auf der Autobahn kaputt, musst du in die Werkstatt geschleppt werden. ohne Kostenbeteiligung Assistance oder nicht - egal.
(innerhalb der Gewährleistungsfrist) Muss eine Lichtmaschine bestellt und aus Frankreich geliefert werden - Transportkosten - von denen du auch freigehalten werden musst.
Dies sollte dennoch niemanden abhalten beim Händler beharrlich zu bleiben.
Im Falle eines Rechtsstreites zeigen sich Gerichte erfahrungsgemäss sehr verbraucherfreundlich. Und dann wirds für Peugeot doppelt teuer -> Gesicht verloren und Kunde entgültig weg.
Gruss Yip