Also eigentlich beissen sich damit zwei Meinungen:
Der ADAC meint, dass einem im Falle dass etwas kaputt geht, kein Ersatz zusteht. Anderswo wurde hier gesagt, dass einem in einem Garantiefalle durchaus Ersatz zusteht. Was stimmt denn nun?
Also mir ist klar, dass ich keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen (durch die Werkstatt) habe, wenn ich mein Fahrzeug wegen einer Karosseriereparatur aufgrund eines Unfalls, oder wegen einer Tuning-Operation oder dem Einbau von Zubehörteilen in die Werkstatt bringe. Mir erscheint auch irgendwie logisch, dass ich keinen Wagen bekomme, wenn ich eine reguläre Wartung machen lasse, weil das zu einem Fahrzeugleben nun mal dazugehört. Ich finde es kulant, wenn man für diese Fälle einen Mietwagen von der Werkstatt zu vergleichsweise günstigen Konditionen bekommt - sagen wir so 20 Euro inkl. 100 km. Ich erlaube mir meine Werkstatt-Termine ja so auf Tage abzustimmen, an denen ich
mein Auto nicht brauche.
Wenn aber das Fahrzeug aufgrund eines Mangels, den ich nicht zu verantworten habe, unterwegs liegenbleibt, möchte ich für Mehrkosten nicht unbedingt aufkommen. Bis zu einem gewissen Grade ist alles tolerierbar. Aber den eigenen Wagen 5 Wochen in der Werkstatt lassen zu müssen bloß weil eine Lichtmaschine nicht lieferbar ist, und dafür auch nicht mal einen Ersatzwagen (nicht mal einen gleichwertigen, sondern überhaupt irgendeinen) zu bekommen, dafür habe ich nun wirklich überhaupt kein Verständnis mehr. Ich könnte hierbau auch tolerieren, dass ich für die laufenden Kosten des Fahrzeugs mit aufkomme, sprich eine - angemessene - Kilometerpauschale zahle - solange ich mein eigenes Auto bewege, muss ich das ja indirekt auch tun, und solange mein Auto in der Werkstatt steht, fallen diese Kosten für mich ja auch nicht an.
Meine ich nur mal so.