Hallo Termi,
wir scheinen alle unterschiedliche Versionen für den Sicherungsnachweis
bekommen zu haben. Ich allein hatte ja schon drei in der Hand, und
Deine Version mit dem RA oder dem Kapitalnachweis kenne ich noch nicht
in meiner Sammlung ...
Was war denn genau unter dem Kapitalnachweis zu verstehen? Nur ein
Wisch von der Bank in der Form "Hiermit bestätigen wir, daß Herr/Frau
Tralala soundsoviel Geld auf dem Konto hat." ? Das wäre für IMS
natürlich nix wert, sofern nicht sichergestellt ist, daß das Geld auch
auf Deinem Konto bleibt und Du nicht am nächsten Tag ein Haus damit
finanzierst ... ja, ich weiß, total abwegig, denn wir wollen doch alle
einfch nur ein Auto kaufen ...
IMS scheint ständig seine Bedingungen zu ändern, weil sie merken, daß
a) die Garantie die spätere Zahlung nicht 100%ig sicher
stellt (so wie der obige Kapitalnachweis, sofern der wirklich in dieser
Form von Dir erbracht werden durfte) -ODER-
b) kein Kunde (außer ML vielleicht) sowas unterschreibt,
weil dann das Geld evtl. auch ohne Auto weg ist.
Wenn in Deinen Vertragsbedingungen für Dich einfach zu erbringende
"Sicherungen" wie der Kapitalnachweis drinstehen (oder mal drin-
gestanden haben), dürftest Du mit Deiner Klage gute Erfolgsaussichten
haben, denn einseitig ändern darf IMS die Bedingungen natürlich nicht.
(Bei mir war's egal, die erste Version war genauso inakzeptabel wie die
zweite oder dritte). Aber bleibe hart! Aus meinem Bekanntenkreis
(viele Juristen) weiß ich, daß Richter immer gene Vergleiche schließen,
um nicht Urteile schreiben zu müssen (viel mehr Aufwand). Klaus Skutta's
Erfahrungen sprechen Bände ...
Ich habe meinen Wagen schon im Januar woanders bestellt, und werde ihn
hoffentlich bald bekommen.
Gruß & viele Erfolg (meine moralische Unterstützung hast Du ;-))
JeBe