Hallo F,
laut meiner Bank gibt es zweierlei Arten von Bürgschaften. Zum einen die von dir beschriebene, welche auf erstes Verlangen auszuzahlen ist.
Meine dient dagegen wirklich nur als Absicherung des Kaufgegenstandes. Ich weise die Zahlung dann selbst an, sobald ich die Lieferung erhalten habe (was aber offensichtlich nie geschehen wird). Sobald der Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers geflossen ist, erlischt die Bürgschaft. Der Verkäufer könnte sie nur auf ein Gerichtskonto anfordern, müsste dann aber zum Erhalt der Summe nachweisen können, dass er den PKW auch ausgeliefert hat. So ganz einfach kann er also wirklich nicht an das Geld kommen.
Umso weniger ist der Sinn des Ganzen zu verstehen, wenn dann ja doch nichts geliefert wird!