Hi JeBe,
als Sicherungsnachweis hätte bei mir in der Tat auch eine Bestätigung der Bank gereicht. Ich hätte einfach einen Kontoauszug von meinem Tagesgeldkonto kopiert und mit Bankstempel und zwei Unterschriften bestätigen lassen, daß ich das Geld habe.
Ein 100%iger Nachweis, daß der Käufer das Geld zweckgebunden für das Auto vorhält ist nicht üblich. Schon die Anzahlung ist ungewöhnlich, dürfte aber Spaßbesteller (gibt es sowas wirklich?) abschrecken. Ich denke, ein Kapitalnachweis wäre indiz genug, daß es der Kunde ernst meint.
Ich denke, als Bankfachwirt genug mit Gesetz und Rechtssprechung in der Theorie in Kontakt gekommen zu sein, daß ich die Erfolgsaussichten einschätzen kann. Richter sind schwer einschätzbar. Daher habe ich alle Möglichkeiten genutzt, IMS die Liefermöglichkeit bis zum Schluß zu gewähren. Leider hat Herr Schaulinsky eine Lieferung schriftlich abgelehnt. Ich sehe daher die Chancen relativ gut. Mit Klaus Skutta hatte ich auch kurz Kontakt und weiß um die Vergleichsfreudigkeit von Richtern im Allgemeinen und dem vor Ort zuständigen Richter im Besonderen. Da ich durch Verzicht auf meinen Urlaub und diverse andere Ausgaben nun den Differenzbetrag zur Bestellung bei meinem neuen Autohaus zusammen gespart habe, muß ich mich nicht auf einen Vergleich einlassen. Wenn die Chancen bei 50% auf Erfolg sind, würde ich es darauf ankommen lassen und mich durchklagen. Es muß endlich Schluß sein mit dem Kundennepp.
Bye,
Termi